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AGB Vermietung

AGB der Popko GmbH
(nachstehend Vermieter genannt)

Für die Vermietung von Fahrzeugen

1. Buchung – Zahlung – Kaution – Stornierung
Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei Anzahlung) des Mietpreises erfolgt bei Mietbeginn. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges nachträglich in eventuell günstigere Kombiangebote umgeändert werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des Motorrades oder bei weniger als im Tarif enthaltenen gefahrene Kilometer keinen Anspruch auf eine Mietrückerstattung.
Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Mietfahrzeug nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch nicht anderweitig vermietet wurde.
Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro-Karten und Kreditkarten von JCB, VISA und Maestro/ MasterCard akzeptiert.
Ist der Mieter nicht in Deutschland gemeldet oder liegt keine deutsche Meldebestätigung vor, wird eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro bei Abholung des Mietfahrzeuges einbehalten. Dies ist per Kreditkarte (bei einem Mietzeitraum bis 5 Tagen) oder in Bar möglich.
Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit 1.500€ Selbstbeteiligung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Miettarife schließen nicht ein: Treibstoff und eventueller Schmierstoffbedarf während der Mietdauer, sowie die Versicherung persönlicher Gegenstände.
Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Übernahme des Motorrades durch den Mieter und berechnen sich nach der ausliegenden Tabelle.
Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit herauszuverlangen. Insbesondere kann die Firma Popko GmbH diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn die Firma Popko GmbH das Fahrzeug selbst benötigt.

2. Versicherung / Haftung des Benutzers
Die Motorräder sind auf die Firma Popko GmbH zugelassen und haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt 100 Mio. Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden (Bei Personenschäden begrenzt auf 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person). Der Benutzer haftet gegenüber dem Vermieter vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für jeden von ihm oder einem berechtigten Fahrer verursachten Schaden am Fahrzeug (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahme). Gleiches gilt, wenn der Schaden – unabhängig vom Verschuldungsgrad – im Rahmen der Benutzung durch einen unberechtigten Fahrer, bei einer Benutzung außerhalb des vereinbarten
Verwendungszwecks oder während des Verzuges des Benutzers mit der Rückgabe des Fahrzeuges eintritt.
Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm verursachten Personen- und Sachschäden. Vom Kunden verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten zurückführen sind. (z.B. Fahren auf Hinterreifen, Kavalierstart, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen, fahren auf Fußgängerwegen etc., usw.) Jeder Mieter ist für sich und seine/n Sozia/Sozius selbst verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit des Einzelnen erstreckt sich zu jedem Zeitpunkt und uneingeschränkt u.a. auf sämtliche Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

3. Pflichten des Mieters
Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Pass mit Meldebestätigung und eine für das angemietete Motorrad entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn und der Vermieter hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, so ist die Firma Popko GmbH berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.
Die Verkehrstüchtigkeit ist vor Antritt zu überprüfen.
Der Mieter darf das Motorrad nur nutzen, wenn er körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen und über ausreichend Fahrpraxis auf Motorrädern verfügt. Eine Nutzung des Motorrades unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, welche das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, ist nicht erlaubt.
Das Mietfahrzeug wurde in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrer verpflichtet sich mit dem Motorrad sorgfältig umzugehen und es fachgerecht zu behandeln. Der Fahrer ist verpflichtet, alle für die Benutzung maßgeblichen technischen Vorschriften und Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
Solange das gemietete Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es abzuschließen. Das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter hat beim Verlassen des Kraftfahrzeuges die Fahrzeugschlüssel an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
Der Mieter hat jeden Mangel den er bei dem Mietfahrzeug während der Fahrt feststellt dem Vermieter mitzuteilen.

4. Übergabe und Rücknahme des Motorrads
Zum Führen des Motorrads ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis und der Führerschein gesondert benötigt. Das Motorrad wird vollgetankt übergeben und muss ebenso vollgetankt zurückgegeben werden. Ist eine Nachtankung durch den Vermieter erforderlich, wird eine Servicepauschale von 15,-€ erhoben. Die Rücknahme der Fahrzeuge erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz der Firma Popko GmbH, Daimlerstraße 5a, 38112 Braunschweig innerhalb der ausgehängten
Geschäftszeiten und der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen.
Wird das Motorrad vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug so haftet der Mieter dafür im vollem Umfang.
Der Mieter hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber der Firma Popko GmbH zurückzuhalten.
Der Mieter ist nicht verpflichtet das Motorrad gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das Motorrad so massiv mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.

5. Nutzung des Motorrads
Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist auf den Bereich der öffentlichen und asphaltierten Straßen beschränkt. Jegliche Nutzung des Motorrads in nicht öffentlichen Bereichen, unasphaltierten Strecken, bzw. im Gelände, sowie die Nutzung der Fahrzeuge zu Wettbewerbszwecken, Fahrschulübungen sowie ungeeignete Fahrzeugnutzung wie Wheelies/Burnouts ist strengstens untersagt. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, die Überlassung des Motorrades an einen Dritten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang.
Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke durchführen lassen.
Auslandsfahrten: Das Motorrad darf nur in Deutschland oder dem europäischen Ausland genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

6. Reparaturen
Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Motorrads dürfen vom Mieter bis 500,00 € durch Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers und nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:

Popko GmbH
Daimlerstraße 5a, 38112 Braunschweig
Ust.-ID: DE244255747

ausgestellt sein muss, zurückerstattet.
Bei Ausfallzeiten, welche nicht durch den Mieter zu vertretenden Reparaturen entstehen, verringert sich der Mietpreis entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Kosten wie Hotelübernachtung, Spesen, verpasste Aktivitäten und weiteres werden ausgeschlossen.
Einen platten Reifen muss der Mieter selbst bezahlen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein anderes Verursachen dazu geführt hat, wofür der Mieter nichts kann.

7. Verhalten/Pflichten des Mieters bei Unfall
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, ansonsten behält sich der Vermieter vor, die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter haftet für alle selbst verschuldeten Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Schäden durch Fahrten auf unasphaltiertem Untergrund, Fahrten auf Rennstrecken, sowie Überlassung des Mietfahrzeuges an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.
Der Mieter verpflichtet sich, ohne Absprache mit dem Vermieter kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch sonst keine Handlungen (Zahlungen, Vergleich) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug gefährden könnten. Der Mieter wird Beweismittel wie Zeugen, Spuren etc. sichern, die Daten der Unfallbeteiligten feststellen sowie alles tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.
Bei Schadenseintritt ohne mögliche Weiterfahrt, unabhängig davon ob dieser durch den Mieter entstanden ist z.B. durch einen technischen Defekt, ist der Mieter selbst für den Rücktransport zur Mietstation verantwortlich.
Eine Mietrückerstattung aufgrund nicht genutzter Miettage ist nicht möglich.
Bei Personenschäden ist ein Rücktransport vom Mieter zu veranlassen und die Kosten dafür sind selbst zu tragen.
Keine Haftung bei Schäden mit anderen Mietfahrzeugen des Vermieters.
Brems- und reine Bruchschäden, sowie Betriebsschäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, beispielsweise durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung, sind keine Unfallschäden und gehen zu Lasten des Mieters.


8. Rücktransport zur Vermietstation
Sollte eine Instandsetzung über 500,00 Euro kosten oder mehrere Tage in Anspruch nehmen, hat der Vermieter, das Recht das Fahrzeug kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes abzuholen. Bei Auslandsfahrten, verpflichtet sich der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten an eine Abholstelle im Bundesgebiet zu bringen.


9. Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Motorrades. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.


10. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


11. Datenschutz
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten, sowie sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vermieter erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung kann jederzeit schriftlich oder per Email widerrufen werden.
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. 
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Benutzers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und der Firma Popko GmbH sowie an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) erfolgen.
Darüber hinaus kann eine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an Behörden erfolgen, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber der jeweiligen Behörde (z. B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, persönliche Daten des Mieters im Rahmen der Beantwortung von Anfragen seitens Behörden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sich während der Mietdauer ergeben haben, wie z. B. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Gebühren, weiterzugeben. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zweck der Abrechnung, damit diese die angefallenen Gebühren oder Kosten direkt gegenüber dem Mieter geltend machen kann.
Der Vermieter kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs- und Werbezwecken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.


12. Andere Mietgegenstände
Werden mit dem Mietvertrag auch andere Mietgegenstände wie insbesondere Zubehör vermietet, so gelten die vorgenannten Bestimmungen entsprechend. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.